ARBEITSRECHT
Ich berate und vertrete in allen Bereichen des Arbeitsrechts, im Kollektivarbeitsrecht und im Individualarbeitsrecht, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Anders als viele Berufskollegen, die damit werben, als reine sogenannte Arbeitgeberanwälte oder Arbeitnehmeranwälte aufzutreten, lege ich mich nicht auf eine "Seite" fest. Nach meiner Auffassung ist es stets von Vorteil, beide Seiten und deren Denkweise nicht zur zu kennen, sondern auch zu praktizieren, um für jeden Mandanten individuelle, auf die konkrete Situation zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten und bestmögliche Ergebnisse zu erreichen.
Egal, ob es sich zunächst um eine Erstberatung, außergerichtliche Verhandlungen mit der Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerseite oder eine gerichtliche Auseinandersetzung handelt, ich bin sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht Ihre kompetente und engagierte Partnerin in dem Bestreben, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen!
Hier beispielhaft einige Themen, bei denen ich Ihnen unterstützend zur Seite stehen kann:
INDIVIDUALARBEITSRECHT
KOLLEKTIVARBEITSRECHT
Ihr Thema ist nicht genannt? Rufen Sie mich gerne an oder senden mir eine Nachricht per E-Mail oder Kontaktformular, dann klären wir persönlich, ob ich die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen bin.
Patricia Ott, Rechtsanwältin

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Bitte beachten Sie die Hinweise zur Übernahme des Mandats unter dem Menü-Punkt "Mandant werden"!
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